Anerkennung & Würdigung

besonderer Verdienste & Leistungen

Die Verdienstorden der EGS werden an Schützenschwestern und Schützenbrüdern verliehen, die 

  • in ihrer Tätigkeit bei den Bruderschaften, Gilden, Schutterrijen für die Belange der europäischen Integration eingetreten sind.

  • auf überregionaler Ebene in besonderer Weise für die europäische Integration oder für die Belange der EGS eingetreten sind 

  • durch hervorragende Einzelleistung bei einer bestimmten Aktion der EGS in deren Sinne tätig geworden sind.

  • bei der Arbeit in der EGS herausragende Leistungen erworben haben.  

Auszeichnung der EGS

Verleihungsbestimmungen
Antrag auf Verleihung einer Auszeichnung der EGS

Beschlussfassung auf der Plenarversammlung der EGS am 05.04.2025 in Udenhout.

Cross of Merit in Bronze

Das Verdienstkreuz in Bronze


kann Schützenschwestern und Schützenbrüdern verliehen werden, die in ihrer Tätigkeit bei den Bruderschaften, Gilden, Schutterrijen
für die Belange der europäischen Integration eingetreten sind.


Trageweise: Steckorden, linke Brustseite

Antragsberechtigt sind die Präsidenten, Vorsitzenden oder Brudermeister der jeweiligen Vereinigung, die Verbände in den Regionen und die Region.

Für den Antrag muss zwingend das Formular Antrag auf Verleihung einer Auszeichnung der EGS verwendet und vollständig ausgefüllt werden. Der Antrag ist über den zuständigen Verband an den Regionalsekretär zu richten.

Die Entscheidung über die Auszeichnung fällt der Vorstand der Region oder das Präsidium der EGS.
Die Verleihung erfolgt in einem entsprechenden Rahmen durch ein Mitglied des Regionalvorstandes oder ein Mitglied des Präsidiums der EGS.

Silver Cross of Merit

Das Verdienstkreuz in Silber


kann Schützenschwestern und Schützenbrüdern verliehen werden, die auf in besonderer Weise für die Belange der europäische Integration eingetreten sind oder bei der Arbeit in der EGS herausragende Leistungen erworben haben.

Trageweise: Steckorden, linke Brustseite

Antragsberechtigt sind die Präsidenten, Vorsitzenden oder Brudermeister der jeweiligen Vereinigung, die Verbände in den Regionen und die Region.

Für den Antrag muss zwingend das Formular Antrag auf Verleihung einer Auszeichnung der EGS verwendet und vollständig ausgefüllt werden. Der Antrag ist über den zuständigen Verband an den Regionalsekretär zu richten.

Voraussetzung für die Verleihung ist der Besitz der Auszeichnung in Bronze. Die Auszeichnung in Bronze soll mindestens drei Jahre zurück liegen.

  • In begründeten und besonderen Ausnahmefällen können die Region und das Präsidium der EGS von dieser Regelung abweichen. 

Die Entscheidung über die Auszeichnung fällt der Vorstand der Region oder das Präsidium der EGS. Die Verleihung erfolgt in einem entsprechenden Rahmen durch ein Mitglied des Regionalvorstandes oder ein Mitglied des Präsidiums der EGS.

Cross of Merit in Gold

Das Verdienstkreuz in Gold


kann Schützenschwestern und Schützenbrüdern verliehen werden, die auf überregionaler Ebene in besonderer Weise für die europäische Integration oder für die Belange der EGS eingetreten sind oder durch hervorragende Einzelleistung bei einer bestimmten Aktion der EGS in deren Sinne tätig geworden ist.

Trageweise: Steckorden, linke Brustseite

Antragsberechtigt sind die Präsidenten, Vorsitzenden oder Brudermeister der jeweiligen Vereinigung, die Verbände in den Regionen und die Region. Der Antrag wird über den Regionalsekretär an das Präsidium der EGS zu Händen des Generalsekretärs gerichtet.
Die Regionalsekretäre geben lediglich eine Empfehlung ab. Die Entscheidung obliegt dem Präsidium der EGS.

Für den Antrag muss zwingend das Formular Antrag auf Verleihung einer Auszeichnung der EGS verwendet und vollständig ausgefüllt werden.

Voraussetzung für die Verleihung ist der Besitz der Auszeichnung in Silber, dessen Verleihung mindestens drei Jahre zurück liegen soll. 

  • In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium der EGS von dieser Regelung abweichen.

Die Entscheidung über die Verleihung der Auszeichnung fällt des Präsidium der EGS.
Die Verleihung erfolgt durch ein Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums der EGS.

Das Präsidium der EGS bzw. die Mitglieder des Präsidiums sind jederzeit antragsberechtigt.

Nur durch das Präsidium können auch Personen außerhalb der EGS bei besonderen Leistungen für die EGS in entsprechender Form ausgezeichnet werden. Die Verleihung kann dann jedoch ausschließlich durch ein Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums erfolgen.

Beschlussfassung auf der Plenarversammlung der EGS am 05.04.2025 in Udenhout.

Nach oben scrollen