Mit Wort und Tat – gemeinsam mehr erreichen
Das Präsidium und die Plenarversammlung sind die beiden Organe, durch die die Interessen der EGS nach Innen und Außen vertreten werden.
Alle notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen werden auf der Plenarversammlung (höchstes Beschlussgremium der EGS) vom Präsidium – das als Vorstand leitet – getroffen. Durch gewählte und stimmberechtigte Vertreter (Delegierte) der Mitgliedsvereinigungen wird die Vielfalt und Individualität für die Selbstständigkeit der Verbände gezielt sichergestellt. Die Mitgliedsverbände sind in 5 Regionen eingeteilt, bei der jede Region durch 1 Vorsitzenden (Regionalsekretär) vertreten wird. Nur Region 1 verfügt aufgrund der Größe über 1 Regionspräsident und 1 Regionalsekretär.
Unsere Gremien
Das Präsidium
Das Präsidium – leitet als Vorstand
Das Präsidium hat die Aufgabe das gedeihliche Miteinander zwischen den Verbänden zu fördern, die Geschäfte der EGS zu führen und die EGS gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Das Präsidium organisiert gemeinsam mit dem Ausrichter die „Europaschützentreffen der EGS“.
Das Präsidium tagt mindestens 2 Mal im Jahr (Frühjahrs- und Herbsttagung).
Die Wahlen zum Präsidium werden zeitversetzt durchgeführt. Gewählt wird jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren. Gemeinschaftlich gewählt werden in der einen Gruppe der Präsident, der Schatzmeister und der Justiziar, in der anderen Gruppe (um drei Jahre zeitversetzt) die Vizepräsidenten, der Generalsekretär, der Sozialbeauftragte und der Zeremonienmeister. Nachwahlen erfolgen jeweils für den Rest der laufenden Amtszeit.
Die Mitglieder des Präsidiums werden durch die Plenarversammlung gewählt und haben Sitz und Stimme in der Plenarversammlung.
Dem geschäftsführenden Präsidium (gesetzlicher Vorstand) gehören an:
1. Präsident
2. Vizepräsidenten
3. Generalsekretär
4. Schatzmeister
Der gesetzliche Vorstand ist verpflichtet, der Plenarversammlung jährlich einen Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Jahr der EGS vorzulegen.
Das Präsidium schlägt der Plenarversammlung die Beitragshöhe der Mitgliedsvereinigungen zur Beschlussfassung vor.
Zum erweiterten Präsidium gehören darüber hinaus
der Regionspräsident der Region 1 und die Regionalsekretäre der Regionen sowie der Justiziar, der Sozialbeauftragter, der Zeremonienmeister und der Leiter der Schießkommision an.
Plenarversammlung
Plenarversammlung – höchstes Beschlussgremium Die Mitglieder des Präsidiums werden durch die Plenarversammlung für eine Periode von 6 Jahren gewählt.
Bei der Plenarversammlung sind alle gewählten bzw. abgeordneten Vertreter (Delegierten) der Mitgliedsvereinigungen vertreten.
Der Präsident übt als Sitzungsleiter in der Plenarversammlung das Hausrecht aus. Er kann, wenn dies notwendig erscheint, die Redezeit der Mitglieder der Plenarversammlung begrenzen und leitet die Diskussion. Er entscheidet über die Reihenfolge der Wortmeldungen und Abstimmungen bei Anträgen und kann bei grober Pflichtverletzung auch Mitglieder der Plenarversammlung von der Beratung einzelner Tagesordnungspunkte oder der gesamten Sitzung ausschließen.
Die Plenarversammlung ist zuständig für:
- Wahl des geschäftsführenden Präsidiums
- Genehmigung des Protokolls der Plenarversammlung
- Beschlussfassung über Statut, Reglement (Satzung) und Geschäftsordnung der EGS
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrags
- Beschlussfassung über den Etat
- Wahl der Kassenprüfer
- Entlastung des gesamten Präsidiums
- Beschlussfassung von Richtlinien für die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
- Aufnahme neuer Mitglieder
- Beschlussfassung über den Ausschluss eines Mitgliedes
- Vergabe des Europaschützentreffens und der Frühjahrs- und Herbsttagungen
Ehrenrat
ln den Ehrenrat können Persönlichkeiten aufgenommen werden, die sich um die Pflege und Ehrhaltung des europäischen Schützenwesens oder in kirchlichen oder zivilgesellschaftlichen Aufgaben langjährig und im besonderen Maße verdient gemacht haben.
Schießkommission
Schießkommission setzt sich aktuell aus Vertretern aus Belgien, Polen, Deutschland und den Niederlanden zusammen.
Die Schiesskommission berät das Präsidium in allen waffengesetzlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder der Schiesskommission sind verantwortlich für die Einhaltung der regionalen waffengesetzlichen Bestimmungen bei Schießveranstaltungen der EGS. Sie prüfen auf dieser Basis außerdem die Meldungen von Bewerbern zum Königs- und Prinzenschießen der EGS.
Alle Entscheidungen der Schießkommission im Rahmen von Schießveranstaltungen sind bindend und unanfechtbar.
Funktionsbeschreibung
Protektor
Der Protektor hat als Schirmherr der EGS eine repräsentative Stellung und nimmt als gestaltender Ratgeber mit Sitz und Stimme an den Sitzungen des Präsidiums und der Plenarversammlung teil.
Der Protektor der EGS ist auch Großmeister der Ritterschaft vom Heiligen Sebastianus in Europa.

Karl von Habsburg-Lothringen, Erzherzog von Österreich
grossmeister@e-g-s.eu
Präsident
Der Präsident trägt als Vorsitzender der EGS besondere Verantwortung.
Gemeinsam mit dem Generalsekretär vertritt er die EGS mit allen Rechten und Pflichten und nimmt im Besonderen die repräsentativen Aufgaben nach innen und nach außen wahr.
Der Präsident unterhält zu den übrigen Präsidiumsmitgliedern engen Kontakt, informiert sich über deren Arbeit. Er legt die Termine der Sitzungen der Gremien der EGS fest und überwacht die Arbeit dieser Gremien.
Der Präsident leitet die Zusammenkünfte des Präsidiums und die Plenarversammlung. Bei seiner Verhinderung vertritt ihn ein von ihm beauftragter Vizepräsident.

Albert-Henri Prinz von Merode
Vizepräsidenten
Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten bei seinen Aufgaben und übernehmen in Abwesenheit oder im Falle der Verhinderung des Präsidenten dessen Aufgabe.
Die Vizepräsidenten haben Sitz im geschäftsführenden Präsidium der EGS und nehmen mit Stimmrecht an der Plenarversammlung teil.

Horst Thoren
vizepraesident-DE@e-g-s.eu

Wim Sanders
vizepraesident-NL@e-g-s.eu

Andrzej Wegner
vizepraesident-PL@e-g-s.eu
Generalsekretär
Der Generalsekretär ist mit der allgemeinen Leitung und Organisation der Geschäfte der EGS beauftragt. Er bereitet die Sitzungen der Gremien vor und trägt dafür Sorge, dass alle Beschlüsse von Plenarversammlung und Präsidium ausgeführt werden. Gemeinsam mit dem Präsidenten vertritt er die EGS mit allen Rechten und Pflichten und nimmt im Besonderen die repräsentativen Aufgaben nach innen und nach außen wahr.
Er ist zu allen Sitzungen im EGS-Verband einzuladen und befugt an den Sitzungen teilzunehmen.

Peter-Olaf Hoffmann
generalsekretaer@e-g-s.eu
Stellvertretender Generalsekretär
Der stellvertretender Generalsekretär unterstützt den Generalsekretär bei seinen Aufgaben und übernimmt in Abwesenheit oder im Falle der Verhinderung des Generalsekretärs dessen Aufgabe.
Der Vizegeneralsekretär hat Sitz im geschäftsführenden Präsidium der EGS und nimmt mit Stimmrecht an der Plenarversammlung teil.

Wolfram Schmitz
generalsekretaer@e-g-s.eu
Schatzmeister
Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen der EGS. Er hat der Plenarversammlung jährlich den geprüften Jahresabschluss und einen Etatvorschlag für das nächste Jahr vorzulegen. Den Kassenprüfern hat er lückenlosen Einblick in die zur Prüfung notwendigen Geschäftsunterlagen zu geben und umfassende Auskunft zu erteilen.

Mark Pijnenburg
Regionalsekretäre
Jede Region wählt ihren eigenen Vorsitzenden (Regionalsekretär).
Die Vorsitzenden betreuen die Verbände/ Vereinigungen ihrer Region und vertreten die Region nach innen und außen.
Die Mitgliedsverbände sind in 5 Regionen eingeteilt, bei der jede Region durch 1 Vorsitzenden (Regionalsekretär) vertreten wird. Region 1 verfügt aufgrund seiner Größe über 1 Regionspräsidenten und 1 Regionalsekretär.

Friedhelm Pauen

Wolfram Schmitz

Konsulent Johann Grabner

Steven Vissers

Peter Ernst

Pawel Przychodniak
Europamajestäten
Die EGS ermittelt im Rahmen des Europaschützentreffen (EST) einen Europakönig/-königin und einen Europaprinzen/-prinzessin.
Die Europamajestäten werden auf die traditionelle Art des Königsschießens ermittelt, wie sie in der gastgebenden Region gepflegt wird.
Für die Dauer ihrer Amtszeit sind sie beratende Mitglieder des Präsidiums und der Plenarversammlung.

Jozef Karol Pluta & Maksymilian Kuropka
Sozialbeauftragter
Der Almosenier der Ritterschaft und zugleich Sozialbeauftragter der EGS betreut das Sozialwerk der EGS und der Ritterschaft, über das die Aktivitäten und Aktionen des grenzübergreifenden Engagements initiiert werden. Seine zentrale Aufgabe ist die Prüfung förderungswürdige Projekte. Die zu fördernden Projekte sollen einen sozialen Hintergrund haben und im Bezug zu den Zielen der EGS stehen. Der Almosenier und das Präsidium schlagen dem Plenum soziale Projekte zur Förderung vor.

Holger Willies
Justiziar
Als Rechtsberater liegt die Hauptaufgabe des Justiziars im frühzeitigen Erkennen rechtlicher Probleme und der Entwicklung und Umsetzung von Lösungen.
Der Justiziar berät in Sachverhalten zu rechtlichen Fragestellungen, wie Urheberrecht, befasst sich mit Vertragsmanagement u.a. bzgl. Haftungsfragen.

Zeremonienmeister
Der Zeremonienmeister ist wie ein „Regisseur“ für liturgische Angelegenheiten: Er ist für die Koordination und den reibungslosen Ablauf eines Gottesdienstes oder einer Investiturmesse zuständig und sorgt für die Einhaltung der rituellen Regeln. Er empfängt und prüft die Teilnehmer und sorgt für einen ruhigen und würdigen Ablauf der Investitur.

Schiessmeister
Die Mitglieder der Schießkommission beraten das Präsidium in allen waffengesetzlichen Angelegenheiten. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der regionalen waffengesetzlichen Bestimmungen bei Schießveranstaltungen der EGS. Sie prüfen auf dieser Basis außerdem die Meldungen von Bewerbern zum Königs- und Prinzenschießen der EGS.
Alle Entscheidungen der Schießkommission im Rahmen von Schießveranstaltungen sind bindend und unanfechtbar.
Die Schießkommision hat keine Aufgabe in der Ritterschaft und ist daher nicht Bestandteil des Ritterrates.


