Regierung & Ritterrat

Organisation der Ritterschaft
<Die Ritterschaft vom Heiligen Sebastianus in Europa wird durch den Ritterrat (Präsidium) geführt.
Die Regierung der Ritterschaft (gesetzlicher Vorstand) ist personenidentisch mit den Mitgliedern des Präsidiums der EGS, die ihre Funktion im Ritterrat lediglich unter einer anderen Bezeichnung ausüben.
Der Großmeister ist höchster Repräsentant der Ritterschaft.
Die Organisation der Ritterschaft (Geschäftsführung) ist die Kanzlei unter der Leitung des Kanzlers zugeordnet.
Der Ritterrat
Dem Ritterrat obliegt es die Ritterschaft vom Heiligen Sebastianus in Europa zu führen.
Er ist das Kontrollorgan der Regierung.
Den Vorsitz im Ritterrat führt der Großmeister.
Die Sitzungen des Ritterrates finden nach Bedarf statt. Zu den Sitzungen wird durch den Kanzler eingeladen.
Die Mitglieder des Ritterrates werden auf Vorschlag des Präsidiums der EGS gewählt und durch den Großmeister bestätigt.
Die Mitglieder des Ritterrates erhalten bei ihrer Ernennung neben der Bezeichnung Kapitelherr/Kapiteldame, das Donatenkreuz.
Der Ritterrat ist zuständig für:
- die Aufnahme neuer Ritter
- die Festlegung der Aufnahmegebühr als Vorschlag für die Beschlussfassung des Plenums
- Erlass des Reglements für alle Mitglieder der Ritterschaft, den Erlass von Ordnungen und zeremoniellen Bestimmungen bei Veranstaltungen der Ritterschaft
- die Errichtung von Niederlassungen und Komtureien
- die Zusammenarbeit mit den Gremien der EGS
- die grundsätzliche Festlegung der Aufgabengebiete der einzelnen Bereiche
- die Zusammenarbeit mit anderen christlichen Gemeinschaften und Organisationen
- die religiösen und caritativen Aufgaben der Ritterschaft
- die Einberufung und Durchführung des Plenums
Der Ritterrat ist, bis auf die Funktion des Schießmeisters, personenidentisch mit den Mitgliedern des Präsidiums der EGS, die Funktionen tragen teils andere Bezeichnungen.
- Großmeister ‒ Protektor der EGS
- Regierung der Ritterschaft ‒ geschäftsführendes Präsidium der EGS
- Vertreter der Komtureien ‒ Vorsitzende der Regionen (Regionalsekretäre)
- Justiziar
- Almosenier (Sozialbeauftragter)
- Zeremonienmeister
Regierung der Ritterschaft
Die Mitglieder der Regierung sind die Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums der EGS, deren Amtszeit 6 Jahre beträgt.
Sie werden durch die Plenarversammlung der EGS gewählt und durch den Großmeister als Regierung der Ritterschaft bestätigt.
Die Regierung führt die Geschäfte der Ritterschaft.
Die Regierung vertritt die Ritterschaft nach innen und außen, dabei handeln immer zwei Mitglieder der Regierung gemeinsam.
Die Regierung handelt als Kollegium. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Priors.
Die Regierung berichtet im Plenum der Ritterschaft und in der Plenarversammlung über ihre Tätigkeiten.
Die Regierung der Ritterschaft ist personenidentisch mit den Mitgliedern des Präsidiums der EGS, die ihre Funktion in der Ritterschaft lediglich unter einer anderen Bezeichnung ausüben.
- Prior (1. Vorsitzender) ‒ Präsident der EGS
- Subprioren (stellv. Vorsitzende) ‒ Vizepräsidenten der EGS
- Kanzler (Geschäftsführer) ‒ Generalsekretär der EGS
- Tessaurier ‒ Schatzmeister der EGS
Schieds- und Ehrengericht
Bei allen internen Streitigkeiten entscheidet in letzter Instanz das Schiedsgericht der EGS.
Die Anrufung ordentlicher Gerichte ist bei Streitigkeiten innerhalb der Ritterschaft ausgeschlossen.
Die Regierung der Ritterschaft (gesetzlicher Vorstand) ist personenidentisch mit den Mitgliedern des Präsidiums der EGS, die ihre Funktion im Ritterrat lediglich unter einer anderen Bezeichnung ausüben.
Lediglich die Schießmeister haben keine Funktion/Aufgabe in der Ritterschaft und
sind daher nicht Bestandteil des Ritterrates.
Funktionsbeschreibung
Großmeister
Der Großmeister ist der höchste Repräsentant der Ritterschaft.
Seine Aufgabe ist neben der Repräsentation die Wahrung der geistigen und geistlichen Ausrichtung der Ritterschaft.
Er leitet die Sitzungen des Ritterrates und des Plenums. Der Großmeister wird durch das Haus Habsburg gestellt und trägt als Zeichen seiner Würde trägt die Großmeisterkette (Collane).
Der Großmeister muss katholisch sein.

Karl von Habsburg-Lothringen, Erzherzog von Österreich
Prior
Der Prior ist 1. Vorsitzender der Regierung der Ritterschaft.
Die Regierung handelt als Kollegium.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Priors.
Gemeinsam mit dem Kanzler vertritt der Prior die Ritterschaft mit allen Rechten und Pflichten und nimmt die repräsentativen Aufgaben nach innen und nach außen wahr.
Der Prior muss katholisch sein.

Albert-Henri Prinz de Merode
Subpriores
Drei Subpriores unterstützen als stellvertretende Vorsitzende den Prior und übernehmen in Abwesenheit oder im Falle der Verhinderung des Piors dessen Aufgabe.
Die Subpriores haben Sitz und Stimme in der Regierung der Ritterschaft und im Ritterrat.
Die Subpriores werden bei ihrer Wahl in den Rang des Profeßritters erhoben und tragen das Großkreuz.
Die Organisation der Ritterschaft ist der Kanzlei unter der Leitung des Kanzlers zugeordnet.

Horst Thoren
vizepraesident-DE@e-g-s.eu

Wim Sanders
vizepraesident-NL@e-g-s.eu

Andrzej Wegner
vizepraesident-PL@e-g-s.eu
Kanzler
Der Kanzler ist als Geschäftsführer mit der allgemeinen Leitung und Organisation der Ritterschaft beauftragt.
Gemeinsam mit dem Prior vertritt er die Ritterschaft mit allen Rechten und Pflichten und nimmt im Besonderen die repräsentativen Aufgaben nach innen und nach außen wahr.
Der Kanzler wird bei seiner Wahl zum Großoffizier ernannt und trägt das Großoffizierskreuz.

Peter-Olaf Hoffmann
generalsekretaer@e-g-s.eu
Tessaurier
Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen der EGS. Er hat der Plenarversammlung jährlich den geprüften Jahresabschluss und einen Etatvorschlag für das nächste Jahr vorzulegen. Den Kassenprüfern hat er lückenlosen Einblick in die zur Prüfung notwendigen Geschäftsunterlagen zu geben und umfassende Auskunft zu erteilen.
Der Tessaurier wird bei seiner Wahl zum Großoffizier erhoben und trägt das Großoffizierskreuz.

Mark Pijnenburg
schatzmeister@e-g-s.eu
Komtureien
Für die regionale Organisation der Ritterschaft wurde die Einteilung nach Regionen analog zur EGS übernommen. Die Regionen werden bei der Ritterschaft als Komtureien geführt.
Die Vorsitzenden der Regionen (Komtur) üben dieses Amt auch als Vertreter der Komtureien aus mit Sitz und Stimme im Ritterrat.
- Die Vorstände der Komtureien erhalten bei ihrer Wahl den Titel Magistralritter und das Magistralkreuz.
- Die Vorsitzenden der Komtureien erhalten den Rang eines Komturs und tragen das Komturkreuz.
- Wegen der Größe der Komturei 1 wird die Komturei mit dem Regionalsekretär und einem Komturpräsidenten geführt.






Almosenier
Der Almosenier der Ritterschaft und zugleich Sozialbeauftragter der EGS betreut das Sozialwerk der EGS und der Ritterschaft, über das die Aktivitäten und Aktionen des grenzübergreifenden Engagements initiiert werden. Seine zentrale Aufgabe ist die Prüfung förderungswürdige Projekte. Die zu fördernden Projekte sollen einen sozialen Hintergrund haben und im Bezug zu den Zielen der EGS stehen. Der Almosenier und das Präsidium schlagen dem Plenum soziale Projekte zur Förderung vor.

Holger Willies
almosenier@e-g-s.eu
Justiziar
Als Rechtsberater liegt die Hauptaufgabe des Justiziars im frühzeitigen Erkennen rechtlicher Probleme und der Entwicklung und Umsetzung von Lösungen.
Der Justiziar berät in Sachverhalten zu rechtlichen Fragestellungen, wie Urheberrecht, befasst sich mit Vertragsmanagement u.a. bzgl. Haftungsfragen.

Ansgar Heveling
justiziar@e-g-s.eu
Zeremonienmeister
Der Zeremonienmeister ist wie ein „Regisseur“ für liturgische Angelegenheiten: Er ist für die Koordination und den reibungslosen Ablauf eines Gottesdienstes oder einer Investiturmesse zuständig und sorgt für die Einhaltung der rituellen Regeln. Er empfängt und prüft die Teilnehmer und sorgt für einen ruhigen und würdigen Ablauf der Investitur.

Brenda Smit
ceremonier@e-g-s.eu